Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen variiert dabei je nach Versicherung und gewähltem Tarif. Teilweise werden die Kosten nur anteilig übernommen. Kosten die darüber hinaus entstehen, müssen von Ihnen getragen werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle nach den Bedingungen und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.