Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Eine Übersicht zu den Leistungen und Honoraren finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme. Je nach Tarif gibt es Unterschiede bzgl. der Kontingente und Antragsverfahren. Fragen Sie bitte auch insbesondere bzgl. der Kostenübernahme der Analogziffern die seit dem 01.07.2024 gelten nach!
Die Probatorik (die ersten 5 Termine für Diagnostik und Beziehungsaufbau) wird in der Regel ohne Antrag übernommen. Zusätzlich sind seit dem 01.07.2014 vor Beginn der Behandlung 5 psychotherapeutische Sprechstunden möglich. Bringen Sie entsprechende Formulare am besten gleich zum Erstgespräch mit. Für Selbstzahler entfällt dieser Schritt.
Nach Erhalt des Aufnahmebogens setze ich mich mit Ihnen in Verbindung und vereinbare eine zeitnahes Erstgespräch zum Kennenlernen. Wenn Sie und Ihr Kind sich eine Behandlung bei mir vorstellen können, setze ich Ihr Kind auf die Warteliste.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Auslastung meist als Erstes Behandlungszeiten am Mittag frei werden. Sobald ein späterer Nachmittagstermin frei wird, ist ein Wechsel möglich.
Sobald sich ein freier Behandlungsplatz gefunden hat, werden weitere probatorische Termine vereinbart. Die Probatorik dient zum Kennenlernen, zur Diagnostik, Anamneseerhebung und zum Erstellen einer individuellen Behandlungsplanung. Am Ende der Probatorik werden gemeinsam die Diagnose und der Therapieplan besprochen und wenn dies gewünscht wird, bzw. notwendig ist, die weitere Behandlung bei der Krankenkasse beantragt.
Wie lange eine Therapie dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch die genaue Ausgestaltung (z.B. Einzel, Gruppe, ein- oder zweimal die Woche, Hausbesuche, Expositionen, Anzahl der begleitenden Elternstunden) wird im Verlauf der Probatorik und der weiteren Behandlung gemeinsam mit Ihnen entschieden.
Bei nicht rechtzeitig (48 Stunden vorher) abgesagten Terminen wird ein Ausfallhonorar von 80,- € fällig. Kann der ausgefallene Termin noch anderweitig besetzt werden, müssen Sie nichts bezahlen.
Terminabsagen können einfach über eine kurze Nachricht per E-Mail, SMS oder Nachricht auf der Mailbox erfolgen.