Ab Montag den 11. Mai gilt in bayerischen Arzt- und Psychotherapeutenpraxen neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern zusätzlich eine Maskenpflicht für Praxispersonal und Patienten. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht möglich machen und die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung.
Die Maskenpflicht entfällt, soweit die "Art der Leistung" sie ausschließt. Ich bin hier der Meinung der Psychotherapeutenkammer Bayern:
"Die Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches des Gesichtes stellt aus fachlicher Sicht eine Beeinträchtigung psychotherapeutischer Behandlungen dar. Die Abdeckung von Mund und Nase kann für manche Patient*innen verunsichernd wirken, die erforderliche Einschätzung kritischer Entwicklungen bei Patient*innen einschränken und nonverbale Interventionsmöglichkeiten der/des Psychotherapeut*in erschweren oder unmöglich machen.
In diesen Fällen kann es sein, dass die fachlich korrekte Durchführung von Psychotherapie nicht mehr möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung steht einer psychotherapeutischen Behandlung jedoch nicht grundsätzlich entgegen.
Die / Der behandelnde Psychotherapeut*in hat daher jeweils im individuellen Fall die fachliche Einschätzung vorzunehmen, ob die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen unter Beachtung der Maskenpflicht fachlich korrekt durchgeführt werden können. Diese Einschätzung kann zu dem Ergebnis führen, zur Gewährleistung einer fachgerechten Behandlung auf die Mund-Nasen-Bedeckung während der Sitzung verzichten zu müssen. In einem solchen Fall wäre dann auch ein informiertes Einverständnis mit der Patientin/dem Patienten bzw. deren/dessen Personensorgeberechtigten herzustellen. Im Falle der Abweichung von der Maskenpflicht sollte die jeweilige fachliche Begründung und das eingeholte Einverständnis der Patientin/des Patienten in der Patientenakte dokumentiert werden."
(Einschätzung der PTK Bayern)
Ich bitte daher alle Patientinnen und Angehörige die Praxis zunächst mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Inwiefern die Behandlung ohne und/oder mit Maske stattfinden kann, wird dann gemeinsam besprochen.